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Information über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 der „Nordstadt – Sahngebiet“

Im Zeitraum von 2009 bis 2013 stehen für das Fördergebiet „Nordstadt – Sahngebiet“ Fördermittel als direkte Zuschüsse zur Unterstützung bestimmter Vorhaben von kleinen Unternehmen zur Verfügung.
 

Wer kann eine Förderung beantragen?
Es werden kleine Unternehmen gefördert, die ihren Betrieb im Fördergebiet haben oder in das Fördergebiet verlegen.
Von der Förderung sind bestimmte Branchen ausgeschlossen, die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.2. Ausschlussregelungen definiert sind. Eine genaue Prüfung erfolg aber immer im Einzelfall.

Welche Vorhaben werden gefördert?
Es werden Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen oder zur Sicherung und Optimierung der Produktion oder Dienstleistung gefördert, wenn diese zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit einer Betriebsstätte dienen.

Dazu gehören:

- Standortsicherung, Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
- Ansiedlung, Existenzgründung
- Verlagerung einer Betriebsstätte im Gebiet oder in das Gebiet

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Grundförderung beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten des Vorhabens. Die maximal zu gewährende Beihilfe ist grundsätzlich auf 30.000 EUR (Netto) für ein Unternehmen beschränkt. Die Förderung erfolgt ab einer Zuschusshöhe von mindestens 2.000 EUR (Netto).

Wie erfolgt die Antragsstellung?
Vor Investitionsbeginn ist ein Antrag auf Gewährung des Zuschusses zu stellen.

Ihre Ansprechpartner sind:

Stadt Crimmitschau
Markt 1
Fachbereich Wirtschaftsförderung
wöchentlich dienstags 13-17 Uhr
Tel.: 03762/908001



WGS Westsächsische Gesellschaft für
Stadterneuerung mbH
14-tägig mittwochs 9-12 Uhr
im Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4
Tel.: 03762/906600 oder 03741/38000

Nach telefonischer Rücksprache können auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten vereinbart werden.

Der letzte Antragstermin ist der 30.06.2012.

Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf?

Investitionsbeginn: Mit der Bestätigung der Förderfähigkeit kann mit der Projekt-umsetzung begonnen werden.

Auszahlung des Zuschusses: Die Auszahlung erfolgt anteilig auf der Grundlage von Verwendungsnachweisen.

Sollten Sie über zukünftige unternehmerische Vorhaben im Fördergebiet nachdenken, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns zur Prüfung einer möglichen Bezuschussung in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich nehmen wir uns gern die Zeit, anstehende Fragen zur Thematik mit Ihnen zu erörtern.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 Lehrstellenbörse
Jobbörse
Hier finden Schüler eine Übersicht zu Lehrstellen- und Praktikumsangeboten in Crimmitschau

 Wirtschaftsbroschüre
Titelseite der Wirtschaftsbroschüre
Aktuelle Informationen zum Wirtschaftsstandort Crimmitschau
(2 MB zum Herunterladen)

 www.holm-guenther.de
Informieren Sie sich über Aktivitäten des Oberbürgermeisters.

 EFRE-Flyer
Efre Logo
Der Flyer gibt einen kurzen Überblick über die EFRE-Förderung in Crimmitschau. (Download/Dateigröße 161KB)


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