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Stadtrat beschloss Richtlinie zur Förderung von Wohneigentum

 

Crimmitschau. Mit dem vom Crimmitschauer Stadtrat beschlossenen städtischen Sonderförderprogramm beabsichtigt die Stadt Crimmitschau, sowohl einheimische als auch Neubürger beim Bau eines Eigenheimes bzw. dem Erwerb vorhandener Wohngebäude oder beim Kauf von Eigentumswohnungen, die der ausschließlichen Eigennutzung dienen, finanziell zu unterstützen. Für Hinzuziehende, die sich mittels der vorgenannten Varianten ihren Hauptwohnsitz in Crimmitschau schaffen möchten, wird zusätzlich ein Umzugskostenzuschuss gewährt. Besonders positiv gestaltet sich die Förderung für Familien, bedingt durch die Gewährung von Beiträgen für die zum Haushalt gehörigen Kinder.

Luftbild der Crimmitschauer Innenstadt mit Markt, Rathaus, Theater und Einkaufsstraße

„Viele Menschen kommen täglich zur Arbeit nach Crimmitschau. Eine Wohnung am Arbeitsort bringt zweifelsohne Vorteile und unterstützt ein positives Lebensgefühl. Die Stadt Crimmitschau möchte den Menschen diesbezüglich gute Voraussetzungen und eine dauerhafte Heimat bieten“, zeigt sich Oberbürgermeister Holm Günther erfreut über die neue Regelung, die ab 2009 in Kraft tritt. Als Stichtag für den Erwerb und die Förderung gilt demnach der 1. Januar 2009. Zu beachten ist, dass als Stichtag für den Erwerb eines Wohngebäudes bzw. einer Eigentumswohnung das Datum des notariellen Kaufvertrages gilt. Bei Neuerrichtung eines Wohnhauses gilt der Baubeginn, d. h. die Einreichung der Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (gemäß § 72 Abs. 8 der Sächsischen Bauordnung vom 25.06.2004).

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist oder über eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung verfügt und Wohneigentum zur Eigennutzung in Crimmitschau schafft oder erwirbt. Einkommensgrenzen sind nicht festgesetzt.

Auskünfte zur Förderpraxis erteilt das städtische Bauamt
SB Bauförderung
Frau Rosemarie Bamberg
Anschrift:
Kirchplatz 4
08451 Crimmitschau
Post an:
Frau Rosemarie Bamberg
Postfach 1139
08441 Crimmitschau
Telefon:
(03762) 90-6105
Fax:
(03762) 90-9908

Damit soll zum einen der derzeitigen demographischen Entwicklung entgegengesteuert werden. Täglich aus dem Umland einpendelnde Arbeitnehmer will man am Standort halten bzw. neue dazu gewinnen. Diesbezüglich arbeitet die Stadtverwaltung eng mit zahlreichen hiesigen Unternehmen zusammen. „Wir haben schon weit im Vorfeld mit den Geschäftsführern führender Unternehmen über Möglichkeiten der Förderung diskutiert. Die Resonanz war ausgesprochen positiv“, erklärt Crimmitschaus Oberbürgermeister.
Darüber hinaus zielt die Gewährung einer höheren Sonderzahlung für besonders ausgewiesene Fördergebiete, speziell in der Kernstadt, darauf ab, zentrumsnahe Grundstücke und Immobilien besonders zu fördern und so zur städtebaulichen Aufwertung bestimmter Bereiche beizutragen, beispielsweise mit Neubebauungen von Baulücken und Abrissflächen.

06.10.2008/SV

 

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