Stadtverwaltung und Denkmalschutzbehörde leiten Maßnahmen zum Erhalt des Klosters Frankenhausen ein

Aus dieser Zeit stammen die heute noch erhaltenen Gebäude der Klosterschule, des Priorhauses, des Nonnenwohnhauses und der Klosterkirche.
Im November 2007 erwarb der Sächsische Heimatschutz Frankenhausen e.V. den städtischen Teil der Klosteranlage und kümmert sich seither um den Erhalt und die Sanierung der Klosterschule und -kirche.
Das Priorhaus und das Nonnenwohnhaus befinden sich in Privatbesitz. Seit Jahren bemüht sich die Stadtverwaltung Crimmitschau darum, dass der Eigentümer geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt der Gebäudesubstanz durchführt oder die Objekte verkauft. In diesem Zusammenhang gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Crimmitschau und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Zwickau.
Zur Sicherung des baufälligen Priorhauses und Nonnenwohnhauses und um das Entstehen weiterer Schäden zu vermeiden, wurden durch die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Stadtverwaltung Crimmitschau begrüßt diese außerordentlich und unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Umsetzung.
Durch die Stadtverwaltung Crimmitschau wurden beide Gebäude abgesperrt, um das Betreten durch unbefugte Personen zu verhindern. Zur Feststellung der Schäden an den Gebäuden sowie um weitere Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals wahrnehmen zu können, ließ die Untere Denkmalschutzbehörde den Grünwuchs auf den Grundstücken entfernen. Des Weiteren beauftragte die Untere Denkmalschutzbehörde ein Gutachten, aus welchem sich notwendige Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz des Denkmals ergeben. Die Eigentümer wurden bereits aufgefordert, die sich aus dem Gutachten ergebenden Sicherungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen.
Sollten die Eigentümer des Priorhauses und des Nonnenwohnhauses nicht die geforderten Maßnahmen innerhalb der Frist beauftragen und durchführen, wird die Untere Denkmalschutzbehörde erneut in Ersatzvornahme handeln und die notwendigen Sicherungen zum Erhalt des Denkmals in Frankenhausen auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetztes ausführen. Die Kosten trägt zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde, ist dabei aber auf Unterstützung des Freistaates Sachsen angewiesen. Schlussendlich werden die Kosten jedoch den Eigentümern in Rechnung gestellt. Eine Sanierung der Gebäude erfolgt im Zuge der Sicherungsmaßnahmen nicht.