Straßenbestandsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung nach §27a VwVfG
Sammeleintragungen in das Straßenbestandsverzeichnis über öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Crimmitschau gemäß § 54 Abs. 1, § 3 Abs. 1 SächsStrG in der aktuellen Fassung

Aufgrund der erstmaligen Anlegung sowie der Korrektur der erstmaligen Anlegung der Bestandsverzeichnisse der Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen wurden Eintragungen ins Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Crimmitschau vorgenommen.

Die Eintragungsverfügungen mit Anlagen und die Bestandsverzeichnisse der nachfolgend aufgeführten Straßen, Wege und Plätze liegen für den Zeitraum vom 22. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 (Auslegungsfrist) in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Bereich 69 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Um vorherige Terminabsprache unter 03762/90-2306 bzw. mike.leithold@crimmitschau.de wird gebeten. Die einzelnen Eintragungsverfügungen mit Anlagen pro Klasse wurden in der nachfolgenden Tabelle, geordnet nach Ortsteilen, zusammengefasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Eintragungen in das Straßenbestandsverzeichnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau einzulegen.