Was erledige ich wo? - Baulastenverzeichnis

Verfahrensinformationen zu Bauslastenverzeichnis, Quelle: amt24.sachsen.de

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise

  • Zufahrtsbaulast - über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße
  • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück - Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
  • Vereinigungsbaulast – Ihr Flurstück bildet mit einem anderen Flurstück ein Grundstück
  • Stellplatzsicherung – auf Ihrem Grundstück wurden Stellplätze für ein andere Grundstück gesichert
  • Sicherung von Kompensationsmaßnahmen – auf Ihrem Grundstück befinden sich Ausgleichspflanzungen
  • Rückbauverpflichtung – auf Ihrem Grundstück befindet sich eine bauliche Anlage, die nach Aufgabe der Nutzung zurückgebaut werden muss

Das Baulastenverzeichnis wird in der Bauaufsicht geführt.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.

Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.


Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis / Einsichtnahme

In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Grundstückseigentümer oder als Kaufinteressent.

Der Antrag zur Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis kann unter Verwendung des Antragsformulars  oder auch formlos erfolgen.

  • Antrag zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Merkblatt für Baulastenauskunft

Kosten

Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis richtet sich nach der laufenden Nummer 17 (Baurecht), Tarifstelle 6.7.2 des Neunten Sächsischen  Kostenverzeichnisses (Gebühr zwischen 18 bis 65 Euro je Grundstück).


Formulare und Anträge

Rechtsgrundlage
  • § 83 Sächsischer Bauordnung - Baulasten, Baulastenverzeichnis
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)