ArchivArchiv

Historisches Archiv

Historisches Archiv / Bauarchiv

Das Kommunalarchiv der Stadt Crimmitschau befindet sich auf dem Gelände der Tuchfabrik Gebrüder Pfau.

Es umfasst:

  • das Personenstandsarchiv (d.h. alle Personenstandsregister, die nach Ablauf der gesetzlichen Fortführungsfristen des Personenstandsgesetzes vom Standesamt an das Archiv übergeben worden sind),
  • das Bauarchiv (Bauakten von Crimmitschau und den Ortsteilen der Stadt, teilweise von Dennheritz) sowie
  • das Verwaltungsarchiv.

Das historische Archiv hat die Aufgabe das Archivgut der Stadt Crimmitschau, aller städtischen Organe, Ämter, Einrichtungen, der unter städtischer Aufsicht stehenden Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, der städtischen Eigenbetriebe und anderer Betriebsformen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu archivieren. Das betrifft alle Unterlagen, die aus rechtlichen, historischen und anderen Gründen dauerhaft aufbewahrt werden. Dazu übernimmt es die archivwürdigen Unterlagen aus dem Verwaltungsarchiv und sonstiger öffentlicher Stellen.

Das historische Archiv Crimmitschau übernimmt auch auf Grund von Vereinbarungen und letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut, das für die Stadtgeschichte von Bedeutung ist, wie

  • Unterlagen von Vereinen
  • Nachlässe und Dokumente von Privatpersonen,
  • Bild- und Tonträger, Pläne, Flugblätter sowie Plakate. 

Das Stadtarchiv übernimmt auch das nicht mehr benötigte Schriftgut aus den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Crimmitschau.

Benutzung des Archives

Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen?

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach Maßgabe des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen und dieser Satzung das Archivgut des Historischen Archivs benutzen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Interessen erfolgt.

Art der Benutzung des Archivs:

  • Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,
  • Einsichtnahme in Findhilfsmittel,
  • Einsichtnahme in Archivgut. 

Wo ist die Nutzung möglich?

Die Benutzung von Archivgut ist ausschließlich in den Räumen des Archivs möglich.

Antrag auf Benutzung:

Die Erlaubnis zur Benutzung von Archivgut erteilt das historische Archiv auf Grundlage eines schriftlich eingereichten Benutzungsantrages. Vor einer Direktbenutzung hat sich der Nutzer auf Verlangen gegenüber dem Archivpersonal in geeigneter Weise auszuweisen.

Der Benutzungsantrag enthält nachfolgende Angaben zur Person des Antragstellers sowie zum Benutzungszweck:

  • Name und Vorname
  • Wohnanschrift
  • Thematik und Zweck der Benutzung
  • eventuelle Auftraggeber soweit vorhanden.

Die Direktbenutzung erfolgt ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Benutzerraum nur während der Öffnungszeiten, unter Beaufsichtigung durch das Archivpersonal.

Die Benutzungserlaubnis ist auf andere Personen nicht übertragbar, gilt nur für das angegebene Arbeitsthema und für das laufende Kalenderjahr.

Welche Kosten entstehen für den Benutzer?

Bei Benutzungen, für die das Gebührenverzeichnis Rahmensätze vorsieht oder die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, bemessen sich die Gebühren im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Benutzung anhand vergleichbarer Sätze aus dem Gebührenverzeichnis und nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners. Die Höhe der Gebühren und regelt im einzelnen die Gebührensatzung des Archivs.

Die Benutzung ist gebührenfrei, wenn die Voraussetzungen nach § 4 der Archivgebührensatzung vorliegen.