Was erledige ich wo? - Hilfen für Familien in Not

Verfahrensinformationen zu Hilfen für Familien in Not, Quelle: amt24.sachsen.de

Wenn Sie mit Ihrer Familie in eine finanzielle Notlage geraten, die durch ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände hervorgerufen wird, können Sie finanzielle Hilfe der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" erhalten.

Hinweise:

  • die finanzielle Hilfe der Stiftung ist zweckgebunden und kann nach Einzelfallprüfung individuell nach entsprechender Notlage vergeben werden.
  • die Unterstützung ist einkommendabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls
  • die finanzielle Unterstützung ist eine freiwillige Leistung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung

Anlaufstellen

Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Schwangerschaftsberatungsstellen der Verbände der freien Träger und der Gesundheitsämter


Vorraussetzungen
  • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwangere
  • ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Bedürftigkeit (zum Beispiel wirtschaftliche Notlage)
  • Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.

Verfahrensablauf

Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" beantragen Sie bei einer der oben genannten Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.

  • Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Anlaufstellen.
  • Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
    Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben.
  • Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
  • Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Anlaufstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
  • Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.

Erforderliche Unterlagen
  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Anlaufstelle mit.


Kosten (Gebühren)

keine