Was erledige ich wo? - Lagerfeuer beantragen
Verfahrensinformationen zu Lagerfeuer beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de
Möchten Sie im Stadtgebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies beim Ordnungsamt beantragen.
Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten bedürfen keiner Anzeige. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Offenes Feuer im oder am Wald
Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.
Voraussetzungen
in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der örtlichen Polizeiverordnung, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen.
Antragstellung
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der
Stadtverwaltung Crimmitschau
Fachbereich 30 - Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Markt 1
08451 Crimmitschau
Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben zur antragstellenden (verantwortlichen) Person, zum Ort, zur Zeit und zur Art und Umfang des Lagerfeuers.
- Oder über das Antragsformular, dieses können Sie oberhalb bei "Formular" abrufen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Kosten (Gebühren)
- gegebenenfalls Verfahrensgebühr (in örtlicher Gebührensatzung geregelt)
Bearbeitungsdauer
- in der Regel wenige Tage
Rechtsgrundlage
- örtliche Polizeiverordnung
- § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zuführung unwägbarer Stoffe
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch