Kinderreisepass

Kinderreisepass wird abgeschafft

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Der Bundestag hat die Abschaffung des Dokumentes beschlossen. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab 1. Januar 2024 nur noch den Reisepass. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist. Ob ein Reisepass oder ein Personalausweis benötigt wird, ist abhängig von dem Zielland. Wer mit Kindern verreisen will, sollte daher auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen des Ziellandes überprüfen.

Kosten                        
  • Reisepass: 37,50 Euro
  • Personalausweis: 22,80 Euro
Gültigkeit                   
  • 6 Jahre
Unterlagen                 
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm) des Kindes, nicht älter als 6 Monate
  • Alter Kinderreisepass, falls vorhanden
  • Personalausweis und/oder Reisepass der/des Sorgeberechtigten
  • Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten bei gemeinsamen Sorgerecht sowie die Kopie des Ausweisdokuments
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativbescheinigung vom Jugendamt)
Hinweis
  • Das Kind muss bei der Beantragung des Reisepasses/Personalausweises anwesend sein.

Informationen zum Reisepass

Informationen zum vorläufigen Reisepass