Was erledige ich wo? - Kinderreisepass beantragen

Verfahrensinformationen zu Kinderreisepass beantragen, Quelle: amt24.sachsen.de

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder aber einen elektronischen Reisepass.

Hinweis: Die Miteintragung der Kinder in den Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, noch vorhandene Eintragungen haben ihre Gültigkeit seit dem 26.06.2012 verloren.


Verfahrensablauf
  • Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
  • Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
  • biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)

gegebenenfalls (zusätzlich):

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.


Fristen

keine


Kosten (Gebühren)
  • Neuausstellung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
  • Für die Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.


Rechtsgrundlage
  • § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
  • § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
  • § 17 Passverordnung (PassV) – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren